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   OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 142/08   

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OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 142/08 (https://dejure.org/2009,4975)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.07.2009 - 4 U 142/08 (https://dejure.org/2009,4975)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - 4 U 142/08 (https://dejure.org/2009,4975)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche des Insolvenzverwalters aus Verträgen mit der Agentur für Arbeit über die Einrichtung und den Betrieb einer Personal-Service-Agentur

  • Judicialis

    SGB III § 37c; ; SGB III § 37c Abs. 1 S. 1; ; SGB III § ... 37c Abs. 2 S. 6 a.F.; ; SGB III §§ 183 ff.; ; SGB III § 187; ; SGB III § 187 S. 1; ; SGB III § 367; ; SGB III § 367 Abs. 1; ; AÜG § 3 Abs. 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § 241 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 2; ; BGB § 286 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 311 Abs. 1; ; BGB § 305 c; ; BGB § 320; ; InsO § 38; ; InsO § 55 Abs. 3; ; InsO § 94; ; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3; ; InsO § 103 Abs. 1; ; InsO § 130; ; InsO § 130 Abs. 1; ; InsO § 130 Abs. 1 Nr. 2; ; KO § 55 Nr. 3; ; KO § 55 Nr. 3 S. 2; ; KO § 59 Abs. 1 Nr. 3 a; ; KO § 59 Abs. 2 S. 1; ; KO § 61 Abs. 1 Nr. 1; ; AFG § 141m

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 103 Abs. 1
    Ansprüche des Insolvenzverwalters aus Verträgen mit der Agentur für Arbeit über die Einrichtung und den Betrieb einer Personal-Service-Agentur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1478
  • NZI 2009, 518
  • NZA-RR 2009, 602
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94

    Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 142/08
    Der Geschäftsherr muss sich nur dieses "Wissensvertreters" im rechtsgeschäftlichen Verkehr wie eines Vertreters bedienen, so dass bei rein interner Beratung des Geschäftsherrn die sinngemäße Anwendung des § 166 Abs. 1 BGB ausscheidet (so der BGH bereits zuvor im Urteil vom 24.01.1992 - V ZR 262/90 - Rn. 11, zit. nach juris; ferner im Urteil vom 02.02.1996 - V ZR 239/94 - Rn. 20, zit. nach juris).

    Es kommt mithin nicht entscheidend darauf an, dass der Wissensvertreter eigenverantwortlich handelt, vielmehr auf die Verfügbarkeit derjenigen Informationen, die "typischerweise aktenmäßig festgehalten" werden (BGH, Urteil vom 02.02.1996 - V ZR 239/94 - Rn. 20, zit. nach juris).

  • BGH, 14.12.2006 - IX ZR 102/03

    Bestand des Vermieterpfandrechts in der Insolvenz des Mieters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 142/08
    Erfasst sind mithin rechtsgeschäftsähnliche Handlungen oder Realakte, denen das Gesetz Rechtsfolgen beimisst (BGH NZI 2007, 158; WM 2004, 666; MüKoInsO/Kirchhoff, 2. Aufl. 2008, § 129 Rn. 7, zit. nach beck-online; Gottwald, Handbuch des Insolvenzrechts, 3. Aufl., 2006, § 46 Rn. 19, zit. nach beck-online).
  • BGH, 12.02.2004 - IX ZR 98/03

    Zulässigkeit einer Kontosperre; Anfechtbarkeit der Entstehung eines Pfandrechts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 142/08
    Erfasst sind mithin rechtsgeschäftsähnliche Handlungen oder Realakte, denen das Gesetz Rechtsfolgen beimisst (BGH NZI 2007, 158; WM 2004, 666; MüKoInsO/Kirchhoff, 2. Aufl. 2008, § 129 Rn. 7, zit. nach beck-online; Gottwald, Handbuch des Insolvenzrechts, 3. Aufl., 2006, § 46 Rn. 19, zit. nach beck-online).
  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 69/93

    Konkursausfallgeld - BfA - Beitragserstattungsanspruch - Aufrechnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 142/08
    (4) Auch soweit des Bundessozialgericht in einer Hilfsbegründung zu § 55 Nr. 3 KO entschieden hat, dass der Übergang der Lohnforderung auf die Bundesanstalt für Arbeit weder auf einer Rechtsabtretung noch auf einer Befriedigung des Arbeitnehmers durch die Beklagte beruht habe, sondern nach § 141m AFG allein darauf, dass Konkursausfallgeld beantragt worden sei und die Beklagte gesetzlich zur Zahlung des Konkursausfallgeldes verpflichtet gewesen sei (BSG, Urteil vom 15.12.1994 - 12 RK 69/93 - Rn. 25, zit. nach juris), rekurriert es damit ausdrücklich auf die Ausnahmebestimmung des § 55 Nr. 3 S. 2 KO, wonach die Aufrechnung im Konkurs zulässig war, wenn der Erwerber zur Übernahme der Forderung oder zu Befriedigung des Gläubigers verpflichtet war und zu der Zeit, als er die Verpflichtung einging, weder von der Zahlungseinstellung noch von dem Eröffnungsantrag Kenntnis hatte.
  • BFH, 16.10.2008 - VII B 17/08

    Aufrechnung mit Steuerforderungen im Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 142/08
    (3) Soweit die Beklagte des weiteren mit dem Landgericht Neuruppin auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 16.10.2008 (Az.: VII B 17/08, zit. nach juris) verweist, wo ausgeführt wird, dass der dort zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Finanzamts allein auf der Erfüllung der gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen beruhe und deshalb keine anfechtbare Rechtshandlung gegeben sei, ist damit zugleich auch der entscheidende Unterschied zu dem hier zu beurteilenden Fall angesprochen.
  • BAG, 04.06.1977 - 5 AZR 663/75

    Konkursausfallgeld - Konkursverwalter - Urlaubsentgelt - Massenschuld

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 142/08
    Die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Ansprüche auf Arbeitsentgelt sind auch nach § 187 S. 1 SGB III zum Zeitpunkt der Antragsstellung, mithin ebenfalls vor Verfahrenseröffnung auf die Beklagte übergegangen (vgl. Peters-Gagel, SGB 111, 34. Ergänzungslieferung, 2009, § 187 Rn. 5; BAG, Urteil vom 04.06.1977 - 5 AZR 663/75 - zit. nach juris).
  • LG Neuruppin, 09.01.2009 - 3 O 374/07

    Lohnansprüche im Falle der Arbeitgeberinsolvenz: Aufrechnung seitens der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 142/08
    (2) Soweit die Beklagte unter Berufung auf eine Entscheidung des Landgerichts Neuruppin (Urteil vom 09.01.2009 - 3 O 374/07 - Rn. 29, zit. nach juris) meint, dass es an einer willentlichen Rechtshandlung, d.h. an einer willensgesteuerten Rechtshandlung fehle, ist dieser Sichtweise nicht zu folgen.
  • BGH, 25.04.2002 - IX ZR 313/99

    Teilbarkeit aufgrund gegenseitiger Verträge geschuldeten Leistungen bei Insolvenz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 142/08
    Gemäß § 103 Abs. 1 InsO verlieren noch nicht erfüllte im Gegenseitigkeitsverhältnis zu einander stehende vertragliche Ansprüche mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens - wegen der beiderseitigen Nichterfüllungseinreden der Vertragspartner nach § 320 BGB - ihre Durchsetzbarkeit (grundlegend dazu BGH, Urteil vom 25.04.2002 - IX ZR 313/99 - Rn. 24 zit. nach juris = BGHZ 150, 353, 359).
  • BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90

    Begriff des "Wissenvertreters" und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 142/08
    Der Geschäftsherr muss sich nur dieses "Wissensvertreters" im rechtsgeschäftlichen Verkehr wie eines Vertreters bedienen, so dass bei rein interner Beratung des Geschäftsherrn die sinngemäße Anwendung des § 166 Abs. 1 BGB ausscheidet (so der BGH bereits zuvor im Urteil vom 24.01.1992 - V ZR 262/90 - Rn. 11, zit. nach juris; ferner im Urteil vom 02.02.1996 - V ZR 239/94 - Rn. 20, zit. nach juris).
  • AG Hamburg, 22.04.2004 - 67c IN 46/04

    Grenzen der gerichtlichen Prüfungskompetenz im Rahmen der Maatwerk-Entscheidung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 142/08
    Am 01.05.2004 wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Hamburg - 67c IN 46/04 - das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter bestellt (Bl. 11 f. d.A.).
  • OLG Brandenburg, 02.09.2009 - 4 U 15/09

    Insolvenzrechtliche Anfechtung eines Antrags auf Insolvenzgeld;

    Dies gilt auch, soweit teilweise in die PSA-Verträge, die die Insolvenzschuldnerin mit anderen als der hier beteiligten örtlichen Agentur für Arbeit geschlossen hat, ausdrücklich auch der Passus aus dem Vergabeprotokoll vom 24.03.2003 oder ein ähnlich lautender, inhaltsgleicher Text aufgenommen wurde, wie sich dies - anders als noch dem der Senatsentscheidung vom 01.07.2009 (4 U 142/08) zugrunde liegenden Sachverhalt - nunmehr aus der vorgelegten Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 08.05.2009 - I-12 U 12/09 - (B. 490 ff. d.A.) ergibt.
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